Dienstliche Regelungen

 

Dienstliche Regelungen

Die beteiligten Landeskirchen übernehmen die Kosten für den Aufenthalt. Von den Gästen wird ein Eigenbeitrag von 17,50 Euro pro Tag erhoben. Gäste aus anderen Landeskirchen sind herzlich willkommen. In diesem Fall klären Sie bitte die Möglichkeiten der Kostenübernahme und der dienstlichen Freistellung mit Ihrer Personalabteilung.

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